Flughafen München
Aufgrund von härteren Auflagen des Ministeriums für Verkehr ist es der Deutschen Flugsicherung nicht mehr möglich während dem Flugbetrieb innerhalb der 1,5 km Zone (Verbotszone) Genehmigungen für einen Drohnenflug zu erteilen. Wir bedauern zu tiefst diesen Umstand sind aber dagegen machtlos. Sollten Drohnenflüge wieder möglich werden, informieren wir hier. Innerhalb der verbleibenden Genehmigungspflichtigen Zone ist ein Drohnenflug weiterhin möglich.

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